(Stand: 09.01.2023)
Einreise möglich: Teilweise ab 09.01.2023
Wichtige Informationen zur Einreise
- Die Einreise ist teilweise möglich. Einwohner Chinas benötigen, mit Ausnahme von Staatsangehörigen des EU- und Schengenraums, weiterhin einen triftigen Reisegrund zur Einreise nach Deutschland.
- Der Transit ist möglich. Transitreisende aus Virusvariantengebieten unterliegen unter bestimmten Umständen der Nachweispflicht. Informieren Sie sich dazu unter folgendem Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html#c19334
- Reisen innerhalb des Landes: Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Reisende sollten die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer oder Regionen beachten.
- COVID-19-Test: Es wird ein COVID-19-Test benötigt. Dies gilt für Reisende aus Virusvariantengebieten, in denen eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht (derzeit: China und Macau). Die Testpflicht betrifft Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben. Diese müssen einen bei Einreise maximal 48 Stunden alten PCR- oder Antigen-Test vorlegen. Ausgenommen: Kinder unter 12 Jahren.
- Test vor Ort: Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Dies gilt für Reisende aus Virusvariantengebieten, in denen eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht (derzeit: China und Macau). Diese werden nach der Ankunft stichprobenartigen Antigen-Tests unterzogen.
Wichtige Informationen vor Ort
- Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. * Es gelten die sogenannten Basisschutzmaßnahmen und somit in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens kaum noch Einschränkungen: [https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infektionsschutzgesetz-2013038](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infektionsschutzgesetz-2013038) * Einzelne Bundesländer können im Rahmen der Hotspotregelung regional strengere Maßnahmen in Kraft setzen.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Taxis: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * im öffentlichen Nahverkehr
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: [https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app](https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app)