(Stand: 04.05.2022)
Einreise möglich: Teilweise ab 04.05.2022
Wichtige Informationen zur Einreise
- Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.
- Der Transit ist möglich. Für Transitreisende gilt auch die 3G-Nachweispflicht.
- Reisen innerhalb des Landes: Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Reisende sollten die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer oder Regionen beachten.
- Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt. * Es muss sich dabei um einen negativen PCR- oder Antigen-Test handeln. * Dieser darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. * Das Testergebnis muss in Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch oder Spanisch vorliegen. * Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren.
- Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen.
- Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
- Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
- An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
- Reisen aus Risiko- und Virusvariantengebieten * Aktuell hat Deutschland keine anderen Länder als Risiko- oder Virusvariantengebiete eingestuft. * Sollte sich dies ändern, kommt es für Reisende aus diesen Ländern jedoch zu strengeren Beschränkungen. Dabei handelt es sich unter anderem um Beförderungsbeschränkungen sowie Registrierungs- und Quarantänepflichten. * Bitte prüfen Sie die Einstufung Ihres Abreiselandes und die damit verbundenen Maßnahmen unter folgendem Link: [https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html](https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html)
Wichtige Informationen vor Ort
- Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. * Es gelten die sogenannten Basisschutzmaßnahmen und somit in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens kaum noch Einschränkungen: [https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infektionsschutzgesetz-2013038](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infektionsschutzgesetz-2013038) * Einzelne Bundesländer können im Rahmen der Hotspotregelung regional strengere Maßnahmen in Kraft setzen.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Taxis: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * im öffentlichen Nahverkehr
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: [https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app](https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app)